Hans Heinrich Lammers war ein deutscher Jurist und SS-Obergruppenführer. Er wurde am 27. Mai 1879 in Lublinitz, Oberschlesien, geboren und verstarb am 4. Januar 1962 in Düsseldorf.
Lammers trat 1911 in den preußischen Justizdienst ein und diente während des Ersten Weltkrieges als Oberstleutnant der Reserve. Nach dem Krieg trat er in den Dienst der Reichsregierung und übernahm verschiedene hohe Positionen im Justizministerium.
Im Jahr 1933 wurde Lammers zum Chef der Reichskanzlei ernannt, ein Amt, das er bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 innehatte. Als Chef der Reichskanzlei war er unter anderem verantwortlich für die Koordinierung von Gesetzesentwürfen und die Kommunikation zwischen den verschiedenen Ministerien.
Lammers war ein enger Vertrauter von Adolf Hitler und hatte großen Einfluss auf politische Entscheidungen. Er war maßgeblich an der Vorbereitung von Hitlers Befehl zur Euthanasie beteiligt und unterstützte die Durchführung des Holocausts.
Nach dem Krieg wurde Lammers vor Gericht gestellt und wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, aber 1951 aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen.
Die Rolle von Hans Heinrich Lammers im Dritten Reich und seine Beteiligung an Verbrechen während des Krieges sind umstritten, und es gibt unterschiedliche Meinungen über seine Täterschaft und den Grad seines persönlichen Einsatzes.
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